Mit staatlicher Unterstützung gründen: Einstiegsgeld und Gründungszuschuss vom Jobcenter
Wie du aus der Arbeitslosigkeit eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufbaust
Wenn du arbeitslos bist und darüber nachdenkst, dich selbstständig zu machen, fragst du dich vielleicht, ob es finanzielle Hilfe vom Staat gibt. Tatsächlich stehen dir zwei mögliche Förderungen vom Jobcenter zur Verfügung: das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss. Beide sollen dir helfen, den Sprung in die Existenzgründung zu wagen und dich finanziell in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit zu unterstützen. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zu Voraussetzungen, Ablauf und praktischen Tipps, damit du bestmöglich von den staatlichen Förderprogrammen profitierst.

[fs-toc-h2]1. Was bedeutet staatliche Förderung bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit?
Staatliche Förderprogramme wie das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss sind speziell dafür gedacht, Menschen in der Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Sie richten sich vor allem an Personen, die ALG II (umgangssprachlich noch als Hartz 4 oder Bürgergeld bekannt) beziehen und sich mit dem Gedanken tragen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen. Dabei spielen sowohl das Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit eine Rolle: Während manche Hilfen eher auf den Start in die Selbstständigkeit ausgelegt sind, gibt es bei anderen Programmen ergänzende Leistungen für laufende Kosten oder zusätzliche Sicherheit. Dein Ziel ist es, möglichst rasch und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zurückzukehren – allerdings in Form einer selbständigen Tätigkeit.
[fs-toc-h2]2. Einstiegsgeld vom Jobcenter
Das Einstiegsgeld soll dir den Start in deine Selbstständigkeit erleichtern, indem es deine finanzielle Situation in den ersten Monaten oder Jahren abfedert. Dieser Zuschuss ist als Zusatzleistung zum ALG II (Bürgergeld) konzipiert. Du erhältst also weiterhin deine Grundsicherung und bekommst on top das Einstiegsgeld.
Voraussetzungen und Zielgruppe:
Damit du Einstiegsgeld beantragen kannst, musst du Bezieher von ALG II sein. Das Jobcenter bewertet zudem, ob deine Geschäftsidee realistisch ist und Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu legst du in der Regel einen Businessplan oder eine Kurzbeschreibung deines Vorhabens vor. Zusätzlich prüft man, ob du persönlich für die Selbstständigkeit geeignet bist – Berufserfahrung, Qualifikationen und Motivation spielen hier eine Rolle.
Tipp: Erstelle deinen Businessplan so ausführlich wie nötig, um aufzuzeigen, dass du dich mit deiner Geschäftsidee und dem Markt auseinandergesetzt hast.
Auch wenn das Einstiegsgeld offiziell eine Ermessensleistung ist, lohnt es sich, bei entsprechender Vorbereitung auf ein positives Ergebnis zu hoffen.
Höhe und Dauer der Förderung
Da das Einstiegsgeld individuell berechnet wird, unterscheidet es sich von Person zu Person. In der Regel orientiert sich der monatliche Zuschuss an deinem Regelsatz (ALG II) und kann zwischen 50 % und 100 % dieses Satzes liegen.
Bewilligt wird es meist für sechs Monate bis maximal zwei Jahre. Die genaue Dauer hängt davon ab, wie dein Jobcenter dein Gründungsvorhaben einschätzt. Oft wird die Förderung zunächst für einige Monate bewilligt und kann bei entsprechendem Fortschritt verlängert werden.
Tipp: Bitte dein Jobcenter offen um Informationen, wie sie die Höhe des Einstiegsgeldes festsetzen. Das schafft Klarheit.
Antragstellung und Ablauf
Dein erster Schritt ist ein Beratungsgespräch beim Jobcenter. Hier solltest du bereits deine Geschäftsidee vorstellen und den Grund für deinen Gründungswunsch darlegen. Anschließend erstellst du den Antrag auf Einstiegsgeld. Dieser enthält:
- Eine Beschreibung deiner Geschäftsidee (ggf. in Form eines Businessplans)
- Einen Finanzplan, der Auskunft über die geplanten Kosten und erwarteten Einnahmen gibt
- Nachweise zu deiner Eignung (z. B. Qualifikationen, relevante Berufserfahrung)
Dein Jobcenter prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und entscheidet über die Bewilligung. Sobald du die Zusage hast, beziehst du weiterhin ALG II und bekommst das Einstiegsgeld als zusätzlichen Betrag ausgezahlt.
[fs-toc-h2]3. Was ist der Gründungszuschuss vom Jobcenter?
Der sogenannte Gründungszuschuss gilt als eine weitere Variante, um dich während der ersten Zeit deiner Selbstständigkeit zu unterstützen. Er zielt in erster Linie auf Personen ab, die ehemals ALG I erhalten haben und/oder ein besonderes Potenzial für eine schnellere Existenzgründung aufweisen. Doch auch beim Jobcenter kann ein ähnliches Instrument verwendet werden, das je nach Region unter anderem Namen firmiert.
Unterschied zum Einstiegsgeld
Während das Einstiegsgeld eine aufstockende Leistung zum ALG II ist, liegt der Fokus des Gründungszuschusses mehr auf einer umfassenderen Förderung mit zusätzlichem Sicherheitsnetz.
Oft ist die Höhe des Gründungszuschusses höher als beim Einstiegsgeld, weil er sich an deinem letzten Arbeitslosengeld I (oder einem anderen Basiswert) orientiert. Außerdem kann er weitere Leistungen beinhalten, wie z. B. einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Tipp: Informiere dich genau, ob der für dich zuständige Leistungsträger den klassischen Gründungszuschuss oder eine gleichartige Förderung anbietet und welche Anforderungen gelten.
Förderhöhe und zusätzliche Leistungen
Grundsätzlich setzt sich ein Gründungszuschuss aus einem monatlichen Sockelbetrag plus einem Zuschuss zur sozialen Absicherung zusammen. Die ersten Monate nach Gründung können damit besser überbrückt werden, bis die Selbstständigkeit Gewinn abwirft.
Tipp: Überlege, ob du für zusätzliche Investitionen (z. B. Geräte, Software, Werbung) auf weitere Förderprogramme oder einen Kleinkredit angewiesen bist. Auch hier lohnt sich das Gespräch mit dem Jobcenter oder anderen Stellen.
So läuft der Antrag ab
Auch hier beginnt alles mit einem Gespräch beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Du zeigst deinen Businessplan, erläuterst deine Strategie zur Kundengewinnung und legst dar, wie du in Zukunft für deinen Lebensunterhalt sorgen möchtest. Danach stellst du den offiziellen Antrag auf den Gründungszuschuss.In vielen Fällen wird zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme eines Gründungsberaters, einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer benötigt. Diese bestätigt, dass deine Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist. Anschließend erfolgt die Bewilligung, meist für eine begrenzte Zeit. Du solltest die Verlängerungsfristen und eventuelle Nachweise genau im Auge behalten.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchtest, ist nicht nur das Einstiegsgeld oder der Gründungszuschuss relevant. Viele Bundesländer haben eigene Programme, die Kleinkredite, Coaching- oder Mentoring-Angebote bereithalten. Deine örtliche Wirtschaftsförderung, Kammern oder gemeinnützige Organisationen können Anlaufstellen sein. Achte darauf, dass nicht alle Förderungen miteinander kombiniert werden können und prüfe frühzeitig, wie du mehrere Hilfen sinnvoll miteinander verknüpfst.
[fs-toc-h2]4. Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – ein Vergleich
Um dir einen Überblick zu verschaffen, findest du hier eine kleine Tabelle mit den wichtigsten Punkten:

[fs-toc-h2]5. Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – was passt besser?
Die Wahl zwischen Einstiegsgeld und Gründungszuschuss hängt stark von deiner individuellen Situation ab. Solltest du bereits ALG II beziehen und noch keinen oder nur sehr kurzen ALG I-Bezug hinter dir haben, dann kann das Einstiegsgeld die passendere Option sein. Es ergänzt das Bürgergeld, sichert deinen Lebensunterhalt und unterstützt dich beim Start. Hast du hingegen ein höheres ALG I bezogen und bis vor kurzem noch Anspruch darauf, kann der Gründungszuschuss attraktiver sein, da er in vielen Fällen finanziell umfangreicher ausfällt.
Tipp: Kläre im persönlichen Gespräch mit deiner Sachbearbeitung, ob du eventuell auf den Gründungszuschuss überwechseln kannst, wenn du zuvor ALG I bezogen hast. Frage vorab auch, welche Anforderungen und Deadlines es für eine Beantragung gibt.
Dein Gründungserfolg hängt oft auch von der Wahl der richtigen Rechtsform ab. Ob Einzelunternehmung, GbR oder GmbH – jede Form hat eigene Chancen und Risiken, auch in Bezug auf Haftung und bürokratischen Aufwand. Prüfe, welche Rechtsform gut zu deiner Geschäftsidee passt und ob das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit spezielle Anforderungen an dein Vorhaben stellt. Oft ist eine einfache Rechtsform wie das Einzelunternehmen ein sinnvoller Start, da sie schnell anzumelden und kostengünstig zu führen ist.
[fs-toc-h2]6. Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
Eine solide Vorbereitung auf das Gespräch im Jobcenter und ein überzeugender Businessplan erhöhen deine Chancen auf die Förderung erheblich.
- Präsentiere deine Geschäftsidee klar und realistisch: Zeige, dass du dich mit der Branche auskennst und belege den potenziellen Bedarf am Markt.
- Kalkuliere deine Finanzen gewissenhaft: Stelle realistische Prognosen zu Umsatz, Kosten und Gewinn auf. Zeige, dass du einen Plan hast, um eventuelle Anlaufverluste zu decken.
- Dokumentiere Qualifikationen und Erfahrungen: Berufserfahrung, Fortbildungen und Netzwerke, die dir bei deiner Gründung helfen, solltest du nachweisen können.
- Sei verhandlungsbereit und bleibe sachlich: Wenn die Sachbearbeitung skeptisch ist, versuche Vorbehalte aus dem Weg zu räumen, indem du Alternativen oder weitere Nachweise bietest.
[fs-toc-h2]7. FAQ: Einstiegsgeld VS Gründungszuschuss
Was ist das Einstiegsgeld vom Jobcenter?
Das Einstiegsgeld ist ein finanzieller Zuschuss vom Jobcenter, der zusätzlich zum ALG II gezahlt wird, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchtest.
Wie beantrage ich Einstiegsgeld?
Du stellst den Antrag direkt beim Jobcenter. Dafür solltest du ein Beratungsgespräch führen und einen Businessplan sowie weitere Nachweise einreichen.
Wer bekommt Einstiegsgeld?
Einstiegsgeld können Menschen erhalten, die ALG II beziehen und deren Gründungsidee vom Jobcenter als realistisch eingeschätzt wird.
Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt?
Das Einstiegsgeld kann meist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gezahlt werden. Die genaue Dauer hängt von deinem individuellen Fortschritt ab.
Welche Voraussetzungen für Gründungszuschuss?
Du brauchst eine tragfähige Geschäftsidee und eine fachkundige Stellungnahme (z. B. von IHK oder Handwerkskammer). Zusätzlich ist oft ein letzter Bezug von ALG I oder eine ähnliche Regelung Voraussetzung.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe variiert je nach vorherigem Arbeitslosengeld oder den Vorgaben des Jobcenters. Neben einem Sockelbetrag kann es Zuschüsse zur sozialen Absicherung geben.
Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – was passt besser?
Das hängt von deinem individuellen Werdegang ab. Mit reinem ALG II-Bezug kommst du meist nur für das Einstiegsgeld infrage. Hattest du jedoch kürzlich ALG I, kann der Gründungszuschuss attraktiver sein.
Welche Fördermittel gibt es für Gründer beim Jobcenter?
Neben Einstiegsgeld und Gründungszuschuss können (je nach Region) weitere Förderungen oder Beratungsangebote greifen. Hierzu zählen Gründungscoachings oder finanzielle Hilfen für Sachkosten.
[fs-toc-h2]Fazit: Unterstützung nutzen und durchstarten
Eine erfolgreiche Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ist absolut machbar, wenn du deine Selbstständigkeit sorgfältig planst und dich mit den staatlichen Fördermitteln wie Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss auseinandersetzt. Beide Optionen können dir dabei helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und dich auf den Aufbau deines Unternehmens zu konzentrieren. Bereite dich gut auf das Gespräch beim Jobcenter vor, erstelle einen soliden Businessplan und gehe strategisch an die Antragstellung heran. So erhöhst du deine Chancen, die Förderung zu bekommen, die am besten zu dir passt. Halte dich an die Vorgaben, sieh das Fördergeld als Anschub in deine Selbstständigkeit – und nutze die neu gewonnene Freiheit, um deine Ideen umzusetzen. Viel Erfolg bei deiner Gründung!
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