Arbeitslos und trotzdem durchstarten: So gelingt dir die Selbständigkeit im Nebenerwerb
Dein Weg von der Arbeitslosigkeit zur erfolgreichen Teil-Selbstständigkeit
Du überlegst, wie du trotz Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbständigkeit im Nebenerwerb wagen kannst? Vielleicht hast du eine Geschäftsidee, die du zuerst vorsichtig testen möchtest, bevor du ganz ins Unternehmertum einsteigst. Oder du fragst dich, ob du Arbeitslosengeld I (ALG I) bzw. Bürgergeld (ALG II) behalten kannst und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
Damit du am Ende mit klarem Kopf und konkretem Plan in deine Teil-Selbstständigkeit gehen kannst, erhältst du hier fundierte Informationen zu Nebengewerbe und Arbeitslosengeld, rechtlichen Vorgaben sowie zu Themen wie Steuern, Zuverdienstgrenzen und Förderungen. Du wirst sehen, dass eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit durchaus eine Chance sein kann, um neue Wege zu gehen.

[fs-toc-h2]1. Was bedeutet Selbständigkeit im Nebenerwerb während der Arbeitslosigkeit?
Unter Nebenerwerb oder Teil-Selbstständigkeit versteht man, dass du neben einer Haupteinnahmequelle – in deinem Fall Bezüge wie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld – ein eigenes Gewerbe gründest. Das heißt konkret: Du betreibst ein Kleingewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit im kleineren Umfang und hast dadurch zusätzliche Einnahmen.
Eine Gründung aus Arbeitslosigkeit kann attraktiv sein, da du dein Konzept langsam aufbauen kannst und weniger finanzielles Risiko trägst, solange du Arbeitslosengeld beziehst. Wichtig ist jedoch, dass dein Nebenerwerb nicht zum Vollerwerb wird und du weiterhin für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst.
Hinweis: Achte darauf, dass du alle Änderungen in deinem Arbeitsalltag, insbesondere die Nebenerwerb-Anmeldung, bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter meldest. Das ist nicht nur eine Formalität – du vermeidest so spätere Rückforderungen oder rechtliche Probleme.
[fs-toc-h2]2. Selbständigkeit und Arbeitslosengeld I – Was ist erlaubt?
Wenn du ALG I und Selbstständigkeit verbinden möchtest, gilt grundsätzlich: Du darfst neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I bis zu 15 Stunden pro Woche in deinem Nebenerwerb arbeiten. Alles, was darüber hinausgeht, wird als hauptberuflich eingestuft. Damit entfällt dein Anspruch auf ALG I und du musst dich eigenständig krankenversichern.
Außerdem darf dein Zuverdienst aus der Nebentätigkeit nicht zu hoch sein, denn ein Teil deines Einkommens wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wie hoch genau dein Freibetrag ist, erfährst du direkt bei deiner Agentur für Arbeit, denn es kann Einzelfallregelungen geben.
Tipp: Stell sicher, dass du die 15-Wochenstunden-Grenze nicht überschreitest, wenn du neben dem Arbeitslosengeld I eine Selbständigkeit im Nebenerwerb betreibst. Ein Arbeitszeit-Tagebuch oder eine schriftliche Übersicht deiner Wochenstunden kann dir helfen, die Übersicht zu bewahren.
Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und ein Nebengewerbe anmelden möchtest, benötigt deine Agentur für Arbeit in der Regel folgende Unterlagen:
- Kurze Beschreibung deines Vorhabens (Geschäftsidee, Umfang der Tätigkeit)
- Voraussichtliche Einkommensprognose (z. B. Kalkulation)
- Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit
Halte diese Dokumente griffbereit, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
[fs-toc-h2]3. Nebenerwerb bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
Beziehst du ALG II (heute oft als Bürgergeld bezeichnet), ist es ebenfalls möglich, sich im Nebenerwerb selbstständig zu machen. Hier gelten ähnliche Regeln, was Stundenzahl und Hinzuverdienst betrifft, jedoch mit anderen Freibeträgen. Gleichzeitig bist du gegenüber dem Jobcenter verpflichtet, aktiv nach einer Hauptbeschäftigung zu suchen, sofern kein Ausschluss besteht.
Das bedeutet, du darfst dich nicht vollständig auf dein Nebengewerbe konzentrieren und musst weiterhin bei Maßnahmen oder Terminen des Jobcenters mitwirken. Allerdings kann das Jobcenter dich auch unterstützen, zum Beispiel durch das sogenannte Einstiegsgeld. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Förderung, die dir als finanzieller Zuschuss zum Lebensunterhalt dienen kann.
Hinweis: Ob und in welcher Höhe du Einstiegsgeld oder andere Förderungen bekommst, entscheidet dein Sachbearbeiter. Stelle bei einem Beratungstermin im Jobcenter konkrete Fragen und lege dar, wie du deine Gründung aus der Arbeitslosigkeit planst.
[fs-toc-h2]4. Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten für Gründer:innen
Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen möchtest, gelten bestimmte Vorschriften. Zu den wichtigsten Themen gehören:
- Nebengewerbe anmelden: Für gewerbliche Tätigkeiten musst du in aller Regel ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Für freiberufliche Tätigkeiten (z. B. als Texter:in, Designer:in oder Berater:in) genügt die Anmeldung beim Finanzamt.
- Kleinunternehmerregelung: Als Teil-Selbstständiger kannst du ggf. von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Das bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, solange du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest.
- Steuern und Versicherungen: Auch im Nebenerwerb fallen Steuererklärungen und ggf. Vorauszahlungen an. Prüfe außerdem, ob du eine separate Kranken-, Renten- oder Berufshaftpflichtversicherung benötigst.
Tipp: Informiere dich frühzeitig über deine Meldepflichten. Das betrifft nicht nur das Arbeitsamt bzw. Jobcenter, sondern auch das Finanzamt und andere Behörden. Je gründlicher du vorbereitet bist, desto reibungsloser läuft deine Teil-Selbstständigkeit.
Vergleichstabelle: Hauptgewerbe vs. Nebenerwerb

[fs-toc-h2]5. Tipps für den erfolgreichen Start in die Teil-Selbständigkeit
Damit deine Gründung aus der Arbeitslosigkeit gelingt, ist eine fundierte Vorbereitung essenziell. Hier einige zentrale Punkte, die du beachten solltest:
- Geschäftsplan: Erstelle einen einfachen, aber strukturierten Plan, in dem du beschreibst, was du anbietest, wer deine Kundschaft ist und wie du Geld verdienen möchtest.
- Finanzielle Planung: Kalkuliere dein Budget realistisch. Wie viel Startkapital benötigst du? Kannst du Förderungen wie den Gründungszuschuss (bei ALG I) oder Einstiegsgeld (bei ALG II) in Anspruch nehmen?
- Zeitmanagement: Gerade wenn du nur bis zu 15 Stunden pro Woche in dein Nebengewerbe investieren darfst, ist eine klare Planung deiner Arbeitszeit hilfreich.
- Kundenakquise: Überlege dir, wie du an neue Kund:innen kommst. Vielleicht lohnt sich ein professionelles Profil auf Social Media oder der Besuch von Netzwerktreffen.
Tipp: Führe ein einfaches Journal über deine Einnahmen und Ausgaben. Damit erkennst du frühzeitig, ob sich deine Nebentätigkeit rechnet und ob du auf dem richtigen Weg bist. Außerdem kannst du solche Aufzeichnungen dem Arbeitsamt oder Jobcenter leichter zur Verfügung stellen.
Bei ALG II (Bürgergeld) kannst du beim Jobcenter folgende Unterstützungen erhalten:
- Einstiegsgeld: Ein monatlicher Zuschuss für maximal 24 Monate
- Kostenübernahme für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Gründerseminare)
- Vermittlung in Teilzeitjobs oder Übergangslösungen
Sprich deine Ideen und Pläne stets offen an. Ein gut ausgearbeitetes Konzept kann die Chance auf Förderungen erhöhen.
[fs-toc-h2]6. FAQ: Wichtige Fragen rund um Selbständigkeit im Nebenerwerb und Arbeitslosigkeit
Was ist Selbstständigkeit im Nebenerwerb?
Selbstständigkeit im Nebenerwerb bedeutet, dass du neben einer Hauptbeschäftigung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld ein eigenes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betreibst. Wichtig ist, dass der zeitliche Umfang und das Einkommen aus der Nebentätigkeit begrenzt bleiben.
Wie funktioniert Selbständigkeit bei Arbeitslosigkeit?
Wenn du arbeitslos bist und ein Nebengewerbe eröffnen willst, musst du dies bei deinem zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter melden. Achte darauf, dass du in der Regel bis zu 15 Stunden pro Woche im Nebenerwerb arbeiten darfst und Einkommen teilweise auf dein Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Welche Regeln gelten bei ALG I und Nebenerwerb?
Solange du maximal 15 Stunden pro Woche für deine Teil-Selbstständigkeit aufwendest, bleibt dein ALG I bestehen. Deine Einnahmen werden teilweise angerechnet, allerdings gibt es Freibeträge. Einzelheiten besprichst du am besten mit deiner Agentur für Arbeit.
Warum lohnt sich Selbstständigkeit im Nebenerwerb?
Du hast die Chance, eine eigene Idee mit weniger Risiko zu testen, da du weiterhin eine finanzielle Absicherung durch Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld genießt. Außerdem gewinnst du wertvolle Praxiserfahrung und knüpfst Kontakte.
Welche Unterstützung gibt es vom Jobcenter bei Teil-Selbständigkeit?
Neben individuellen Beratungen kannst du beim Bezug von ALG II ggf. das Einstiegsgeld beantragen, das dir als Starthilfe dient. Darüber hinaus können Qualifizierungsmaßnahmen oder Coachings gefördert werden.
Wie hoch darf der Gewinn bei Nebenerwerb sein?
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, u. a. vom Freibetrag bei ALG I oder von Regelungen beim Bürgergeld. Frage beim Arbeitsamt oder Jobcenter nach, wie viel du genau anrechnungsfrei verdienen darfst.
Was muss ich dem Arbeitsamt melden, wenn ich selbstständig bin?
Du solltest jegliche Nebentätigkeit direkt angeben, inklusive deiner voraussichtlichen Arbeitsstunden pro Woche und einer Einnahmeprognose. Änderungen bei deinem Verdienst musst du ebenfalls mitteilen.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld bei Gründung?
Bei Einhaltung der Zeit- und Zuverdienstgrenzen bleibt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Überschreitest du jedoch diese Grenzen oder verdienst mehr als erlaubt, wird dein Arbeitslosengeld gekürzt oder ganz gestrichen.
Welche Steuern fallen bei Teilselbstständigkeit an?
In der Regel musst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlen. Gegebenenfalls fällt Umsatzsteuer an, es sei denn, du nutzt die Kleinunternehmerregelung und bleibst unter der Umsatzgrenze. Genaueres erfährst du beim Finanzamt.
[fs-toc-h2]Fazit: Chancen nutzen und Schritt für Schritt durchstarten
Du siehst: Selbstständigkeit im Nebenerwerb ist ein praktikabler Weg, um trotz Arbeitslosigkeit eigene Geschäftsideen auszuprobieren und langfristig etwas Solides aufzubauen. Wenn du die rechtlichen Vorgaben einhältst, deinen Zuverdienst ordentlich meldest und dich aktiv mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter absprichst, kannst du viele Stolperfallen umgehen.
Gerade in Zeiten von Arbeitslosigkeit ist es sinnvoll, deinen bestehenden Freiraum für die Gründung aus Arbeitslosigkeit zu nutzen, um wertvolle Erfahrungen zu sammeln und dir ein zweites Standbein aufzubauen. Mit der richtigen Planung, realistischen Zielen und ein wenig Durchhaltevermögen kann dein Nebenerwerb zum Ausgangspunkt für eine spätere Teil-Selbstständigkeit oder sogar die Selbständigkeit im Vollerwerb werden.
Hinweis: Vergiss nicht, deine eigene Motivation im Auge zu behalten. Besonders als Gründer:in solltest du klare Routinen und Ziele haben, um dein Vorhaben konsequent voranzutreiben. Mit Transparenz gegenüber den Behörden, einer durchdachten Finanzplanung und einem effizienten Zeitmanagement vermeidest du Stress und sicherst dir die besten Chancen für einen erfolgreichen Start.
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